Baukindergeldregelung für das Baugebiet Am Römerhof in Amöneburg soll verlängert werden – 2.000 € pro Kind möglich (16.10.2009)

Die in diesem Jahr eingeführte Regelung eines Baukindergeldes soll für das komplette Jahr 2010 verlängert werden. Bisher sah die Regelung eine zeitliche Begrenzung bis zum Jahresende 2009 vor.

Auf Beschluss des Magistrats soll der Zuschuss für Familien nun verlängert werden. Der Magistrat verspricht sich davon, noch mehr Familien mit Kindern zum Bauen im attraktiven Baugebiet bewegen zu können. Die Unterschrift des Erschließungsträgers unter die erforderliche Vereinbarung gilt als sicher.

Die Regelung im Detail:

Die Stadt Amöneburg gewährt in folgenden Fällen bis zum 31.12.2010 anlässlich des Erwerbs von Grundstücken im Baugebiet „Am Römerhof“ an Erwerber mit Kindern das folgende „Baukindergeld“: Erwerber von Grundstücken im Baugebiet erhalten für jedes leibliche und adoptierte Kind, maximal aber für drei Kinder, einen Baukostenzuschuss in Höhe von je 2.000 €. Dieses Baukindergeld wird auch für ungeborene Kinder auf Nachweis durch ärztliche Schwangerschaftsbescheinigung gewährt. Für bereits geborene Kinder gilt, dass der Zuschuss nur dann gewährt wird, wenn für das Kind ein Kindergeldanspruch besteht. Die Berechtigten haben die Erfüllung der Voraussetzungen gegenüber der Stadt Amöneburg nachzuweisen sowie die Erklärung abzugeben, dass die Kinder für das Baukindergeld geltend gemacht wird, in häuslicher Gemeinschaft nach Bebauung auf dem Grundstück wohnen sollen. Sofern die erforderlichen Nachweise zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorliegen, wird der sich ergebende Betrag innerhalb von vier Wochen an den Berechtigten überwiesen. Ein Rechtsanspruch besteht nur insoweit, dass Beträge, die aus der Ergänzungsvereinbarung durch den Erschließungsträger an die Stadt überweisen worden sind, weiterleiten zu sind