Stadtverordnetenversammlung beschließt Neuregelung zum Plakatieren im Stadtgebiet (08.12.2009)
Auf
Vorschlag des Magistrats hat die Stadtverordnetenversammlung am gestrigen Montag
eine Neuregelung für das Plakatieren im Stadtgebiet beschlossen, die durch die
Veröffentlichung des 1. Nachtrages zur Gefahrenabwehrverordnung aus dem Jahr
2000 in am nächsten Wochenende in Kraft tritt. Seinerzeit war das Plakatieren
kategorisch verboten worden. Die Neuregelung stellt jetzt fest, dass das
Plakatieren auf öffentlichen Plätzen zwar grundsätzlich immer noch verboten ist,
aber Ausnahmegenehmigungen möglich sind. Das Ordnungsamt der Stadtverwaltung
wird zukünftig im Einzelfall Ausnahmegenehmiogungen erteilen.
Hierdurch soll insbesondere den ortsansässigen Vereinen die Möglichkeit eingeräumt werden, auch innerhalb des Stadtgebiets Amöneburg für ihre Veranstaltungen werben zu können. Dabei wird eine Regelung geschaffen, dass die im Vereinsregister eingetragenen und von der Stadt Amömeburg geförderten Vereine für das Plakatieren im Ergebns keine Gebühren entrichten müssen.
Von der Möglichkeit der Ausnahmegenehmigung soll auf keinen Fall übermäßig Gebrauch gemacht werden, und übertriebene Plakatierungen sollen auch weiterhin unterbleiben.
Wer ohne Genehmigung plakatiert muss allerdings mit Strafen rechnen!