Stadtverordnetenversammlung beschließt Neuregelung zum Plakatieren im Stadtgebiet (08.12.2009)

Auf Vorschlag des Magistrats hat die Stadtverordnetenversammlung am gestrigen Montag eine Neuregelung für das Plakatieren im Stadtgebiet beschlossen, die durch die Veröffentlichung des 1. Nachtrages zur Gefahrenabwehrverordnung aus dem Jahr 2000 in am nächsten Wochenende in Kraft tritt. Seinerzeit war das Plakatieren kategorisch verboten worden. Die Neuregelung stellt jetzt fest, dass das Plakatieren auf öffentlichen Plätzen zwar grundsätzlich immer noch verboten ist, aber Ausnahmegenehmigungen möglich sind. Das Ordnungsamt der Stadtverwaltung wird zukünftig im Einzelfall Ausnahmegenehmiogungen erteilen.

Hierdurch soll insbesondere den ortsansässigen Vereinen die Möglichkeit eingeräumt werden, auch innerhalb des Stadtgebiets Amöneburg für ihre Veranstaltungen werben zu können. Dabei wird eine Regelung geschaffen, dass die im Vereinsregister eingetragenen und von der Stadt Amömeburg geförderten Vereine für das Plakatieren im Ergebns  keine Gebühren entrichten müssen.

Von der Möglichkeit der Ausnahmegenehmigung soll auf keinen Fall übermäßig Gebrauch gemacht werden, und übertriebene Plakatierungen sollen auch weiterhin unterbleiben.

Wer ohne Genehmigung plakatiert muss allerdings mit Strafen rechnen!