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Ortsgericht

Gericht

Ortsgerichte sind ausschließlich in Hessen durch Landesgesetz errichtete Hilfsbehörden der Justiz
Die Dienstaufsicht über die Ortsgerichte liegt bei dem Präsident des Oberlandesgerichts und bei dem Präsident oder Direktor des Amtsgerichts, zu dessen Bezirk das Ortsgericht gehört. Ortsgerichte bestehen in allen hessischen Gemeinden.

Die jeweiligen Ortsgerichtsmitglieder sind vereidigte Ehrenbeamte
Für jedes Ortsgericht werden ein Ortsgerichtsvorsteher und vier Ortsgerichtsschöffen bestellt. Rechtsgrundlage ist das seit 1. Januar 1953 geltende hessische Ortsgerichtsgesetz (OGerG). Den Ortsgerichten obliegen die durch Gesetz näher bezeichneten Aufgaben auf dem Gebiete der freiwilligen Gerichtsbarkeit und des Schätzungswesens. Sie führen das Landessiegel.

 

 

Aufgaben

  • Beglaubigungen von Unterschriften und Abschriften.

  • Erteilung von Sterbefallsanzeigen an das Amtsgericht.

  • Sicherung des Nachlasses.

  • Mitwirkung des Ortsgerichtes bei Festsetzung und Erhaltung von Grundstücksgrenzen, Schätzungen, hier werden drei Ortsgerichtsmitglieder tätig.

  • Für die Erfüllung dieser Aufgaben erheben die Ortsgerichte Gebühren.

 

Sprechzeiten Ortsgericht:

telefonisch i. d. R. unter 01 73/67 30 456 erreichbar zu folgenden Zeiten:

montags bis mittwochs 17 bis 18.30 Uhr, donnerstags 9 bis 18.30 Uhr und freitags 9 bis 16 Uhr,

alternativ eine Nachricht unter Tel. 0 64 29/82 64 28 auf dem Anrufbeantworter hinterlassen, oder per Email

 

Kontakt:

Ivonne Linne

stellv. Ortsgerichtsvorsteherin


 

Ernstbach 13

35287 Amöneburg

Mail:

Tel.:  0 64 29/82 64 28 (ggf. AB)

 

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